Was ist IKEK?

Im Jahr 2021 wurde die Stadt Neukirchen neu in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen aufgenommen. Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist es, die Dörfer in den ländlichen Räumen als attraktiven und lebendigen Lebensraum zu erhalten, zu fördern und weiterzuentwickeln. Die Voraussetzung dafür ist die Erarbeitung eines integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes, kurz IKEK.

Unsere ländlichen Räume stehen derzeit vor komplexen Herausforderungen, die künftig zu bewältigen sind. Dazu zählen z. B. demografischer Wandel, städtebauliche Problembereiche, Infrastruktur und Mobilität. Mit Hilfe des IKEKs wird ein „Zukunftsplan“ für die Entwicklung der Stadt Neukirchen und der Stadtteile erarbeitet, worin individuelle Strategien und zukunftsfähige Lösungsansätze festgehalten werden. Das IKEK bildet dabei die Fördergrundlage für private und öffentliche Vorhaben im Rahmen der 6-jährigen Umsetzungsphase.

Wer kann mitmachen?

Neben der Einbindung einer Steuerungsgruppe, eines Fachbüros, einer Fach- und Förderbehörde ist auch die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger ein erklärtes Programmziel der hessischen Dorfentwicklung. Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neukirchen und ihrer Stadtteile sind daher herzlich eingeladen ihre Ideen und Wünsche sowie ihr Wissen in den Entwicklungsprozess miteinzubringen.

Der Prozess

Der Prozess der Dorfentwicklung gliedert sich in drei Phasen (Aufnahmeverfahren, Konzept- und Umsetzungsphase).

Nach erfolgreicher Prüfung und Abnahme durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) wurde das Integrierte Kommunale Entwicklungskonzept (IKEK) in der Stadtverordnetenversammlung am 09.11.2023 beschlossen.

Mit dem Beschluss endet nun die Konzeptphase und es beginnt die Umsetzungsphase der im IKEK beschriebenen öffentlichen Projekte.

Quelle: Leitfaden zur Dorfentwicklung in Hessen. Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept. Information für Kommunen, Fachbüros und Förderbehörden. Hrsg. Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Wiesbaden, Fassung November 2019.