Erklärte Zielsetzung der hessischen Dorfentwicklung ist die Lenkung der Investitionen in die Ortskerne. Daher sind grundsätzlich nur (private) Investitionen in den ausgewiesenen Fördergebieten der Ortskerne förderfähig. Kommunale und private Vorhaben der Dorfentwicklung werden auf Grundlage des IKEKs sowie nach den Vorgaben der Broschüre „Grundsätze des regionaltypischen Bauens in der Dorf- und Regionalentwicklung“ umgesetzt.

Die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation sieht für private Vorhaben eine Förderung nur in den abgegrenzten Fördergebieten und bei Einzel-Kulturdenkmälern vor. Kommunale Vorhaben sind im Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan des IKEKs festgelegt.

Fördermöglichkeiten für kommunale Vorhaben

  • Konzepte, Dienstleistungen und IT-Lösungen: Vorbereitung von kommunalen Vorhaben durch Konzepte und Dienstleistungen | Förderung der Prozesse der Bürgermitwirkung
  • Unterstützung bürgerschaftliches Engagement: Unterstützung des Engagement von Bürger:innen, die mit öffentlicher Funktion das Dorfleben gestalten, die Lebensqualität verbessern und die Ortskerne stärken wollen | Ehrenamtliche Kleinprojekte für die Umsetzung des IKEKs
  • Dörflicher Charakter und kulturgeschichtliches Erbe: Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden von besonderer Bedeutung für die Baukultur | Maßnahmen zur Erhaltung des Ortsbildes wie Treppen, Mauern, Brunnen, Brücken | Erhaltung und Gestaltung von innerörtlichen Frei- und Grünflächen
  • Örtliche Infrastruktureinrichtungen: Schaffung, Erhalt und Ausbau der dörflichen Infrastruktureinrichtungen | Schaffung, Erhalt und Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen | Öffentliche und private, am Gemeinwohl orientierte Initiativen und Projekte der örtlichen Grundversorgung
  • Städtebaulich verträglicher Rückbau: Abriss und Rückbau nicht sanierungsfähiger oder nicht wirtschaftlich und nachhaltig umnutzungsfähiger baulicher Anlagen einschließlich Entsorgung und Entsiegelung (Fachplanung notwendig und Nachnutzung definieren)
  • Strategische Sanierungsbereiche: Kooperationsprojekte zwischen Kommunen und privaten Trägern in definierten Problembereichen innerhalb der Fördergebiete

Fördermöglichkeiten für privaten Vorhaben

Beispielhafte Aufzählungen von förderfähigen Maßnahmen

  • Umnutzung, Sanierung, Erweiterung und Neubau von Wohn-, Büro-, Wirtschafts- und Nebengebäuden im Ortskern (Außensanierung und -gestaltung) (vorrangig umfassende und energieeffiziente Vorhaben an Gebäuden und Gebäudeteilen)
  • Wohnraumschaffung und Verbesserung der Wohnqualität (Außen- und Innensanierung)
  • Erweiterung und Neuanlange von privaten Hof-, Garten-, Grünflächen

Grundsätze der Förderung

  • Förderung von privaten Maßnahmen innerhalb der festgelegten Fördergebiete in den Ortskernen
  • Außerhalb der Fördergebiete liegende Einzel-Kulturdenkmäler können ebenfalls gefördert werden
  • Förderantrag ist beim Schwalm-Eder-Kreis, Fachbereich Wirtschaftsförderung, Arbeitsgruppe Dorf- und Regionalentwicklung zu stellen
  • Maßnahme darf nicht vor Erhalt eines schriftlichen Zuwendungsbescheides begonnen werden (gilt auch für die Erteilung von Aufträgen und Materialeinkauf bei Eigenleistung)
  • Kein Rechtsanspruch auf Förderung

Förderkonditionen

  • Förderquote beträgt 35 % der Nettokosten
  • Maximale Zuwendungen: 45.000 € pro Objekt und 60.000 € für Einzel-Kulturdenkmäler
  • Wirtschaftsgebäude (z. B. Scheunen) können beim Ausbau zu ein bis drei Wohnungen mit 35 %, max. 200.000 € gefördert werden
  • Mindestinvestitionssumme beträgt 10.000 € netto
  • Vorgaben der Broschüre „Grundsätze des regionaltypischen Bauens in der Dorf- und Regionalentwicklung“ sind einzuhalten
  • Vorgaben im IKEK sind zu beachten

Weitere Ausführung sind der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation zu entnehmen.

Ablauf des Förderverfahrens

  1. Planung: Ortstermin und kostenlose Beratung zu baufachlichen und fördertechnischen Fragen zwischen dem von der Stadt Neukirchen beauftragten Beratungsbüro und den Eigentümern/Antragstellenden
  2. Antragstellung: Förderantrag mit Kostenangeboten, ggf. weitere Unterlagen (Bauantrag etc.) bei dem Schwalm-Eder-Kreis
  3. Bewilligung: Auftragsvergabe nach Erhalt des Zuwendungsbescheides
  4. Durchführung: Vergabe der Aufträge und Ausführungen der bewilligten Maßnahme
  5. Beantragung des Zuschusses und Auszahlung: Einreichung der bezahlten Rechnungen und weiteren Unterlagen bei dem Schwalm-Eder-Kreis, Auszahlung der Zuwendung nach Prüfung